Allgemeine Reisebedingungen von BASIS Reisen

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1 Mit seiner Anmeldung bietet der Kunde BASIS Reisen (Inhaberin: TREASURESOFINDIA UG (haftungsbeschränkt)) den Vertragsabschluss auf Grundlage der Reiseausschreibung und auf Basis dieser Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Es wird empfohlen, die Anmeldung per E-Mail zu tätigen.

1.2 Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrages durch BASIS Reisen zustande. BASIS Reisen bestätigt dem Kunden den Vertragsschluss mit der Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail / als E-Mail-Anhang) für alle Teilnehmer (im Falle des Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB in Papierform). Da BASIS Reisen vor Beendigung der Reise keine Zahlungen des Reisenden annimmt und der Vertrag keine Rückbeförderung umfasst, besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Insolvenzsicherung und BASIS Reisen übergibt dem Reisenden keinen Sicherungsschein.

1.3 Weicht die Reisebestätigung von BASIS Reisen vom Angebot ab, so stellt diese bei Wahrung der vorvertraglichen Informationspflichten ein neues Angebot von BASIS Reisen dar. BASIS Reisen ist für die Dauer von 10 Tagen an das neue Angebot gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde es ausdrücklich oder schlüssig, z. B. durch Leistung der Anzahlung, annimmt.

 

2. Zahlung

Nach Erhalt der Reisebestätigung / Rechnung ist der gesamte Reisepreis innerhalb von 10 Tagen nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende zur Zahlung fällig und ohne weitere Aufforderung auf das in der Rechnung genannte Konto von BASIS Reisen zu zahlen.

 

3. Versicherung

BASIS Reisen empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod. BASIS Reisen vermittelt auf Wunsch des Kunden eine solche Versicherung.

 

4. Leistungen von BASIS Reisen
Der Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ergibt sich aus dem Inhalt der Reisebestätigung in Verbindung mit der für den Zeitpunkt der Reise gültigen Reisebeschreibung unter Maßgabe sämtlicher in der Ausschreibung enthaltenen Hinweise und Erläuterungen. Erhält der Kunde ein individuelles Angebot, so ist dieses sowie die hierauf Bezug nehmende Reisebestätigung für die Leistungsverpflichtung von BASIS Reisen maßgebend.

 

5. Preis- und Vertragsänderungen nach Vertragsschluss, erhebliche Vertragsänderungen

5.1 BASIS Reisen behält sich vor, den Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar aus einer tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren
a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,

b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder

c) einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt.

Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird BASIS Reisen den Kunden umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den hier genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Auf die Verpflichtung von BASIS Reisen zur Preissenkung nach 5.2 wird ausdrücklich hingewiesen.

5.2 Da 5.1 die Möglichkeit einer Erhöhung des Reisepreises vorsieht, kann der Kunde eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in 5.1 unter a) bis c) genannten Faktoren nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für BASIS Reisen führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von BASIS Reisen zu erstatten. BASIS Reisen darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihr tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen und hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

5.3 BASIS Reisen behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind, den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden. BASIS Reisen hat den Kunden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.

5.4 Erhebliche Vertragsänderungen: Übersteigt die in 5.1 vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann BASIS Reisen sie nicht einseitig vornehmen. BASIS Reisen kann indes dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer von BASIS Reisen bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. Kann BASIS Reisen die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, so gilt Satz 2 dieser Ziffer 5.4 entsprechend, d. h. BASIS Reisen kann dem Kunden die entsprechende andere Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer von BASIS Reisen bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden.

5.5 BASIS Reisen kann dem Kunden in ihrem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach 5.4 wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die BASIS Reisen den Kunden nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.

5.6 Nach dem Ablauf einer von BASIS Reisen nach 5.4 bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.

5.7 Tritt der Kunde nach 5.4 vom Vertrag zurück, findet § 651h Abs. 1 S. 2 und Abs. 5 BGB entsprechend Anwendung. Soweit BASIS Reisen infolge des Rücktritts des Kunden zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, hat BASIS Reisen unverzüglich, auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, Zahlung zu leisten. Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 7 BGB bleiben unberührt.


6. Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm BASIS Reisen ordnungsgemäß angeboten hat, aus Gründen, die ausschließlich von ihm selbst zu vertreten sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise, Krankheit) nicht in Anspruch, so hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.


7. Rücktritt und Kündigung durch BASIS Reisen

7.1 BASIS Reisen kann bis 28 Tage vor Reisebeginn wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten und die Reise absagen, wenn sie in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung (z. B. Reiseausschreibung) diese Zahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätestens die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, angegeben hat, und in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und späteste Rücktrittsfrist angibt. Ferner kann BASIS Reisen vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn BASIS Reisen aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist. BASIS Reisen hat sodann den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes zu erklären.

7.2 Tritt BASIS Reisen nach 7.1 vom Reisevertrag zurück, verliert sie den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt von BASIS Reisen, zurückerstattet.

7.3 BASIS Reisen kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder er sich sonst stark vertragswidrig verhält. Dabei behält BASIS Reisen den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. erfolgter Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die sie aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.


8. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

8.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei BASIS Reisen. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder elektronisch, z. B. per E-Mail, zu erklären.

8.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann BASIS Reisen eine angemessene Entschädigung verlangen. Dazu hat BASIS Reisen die folgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von BASIS Reisen und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises, je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, wie folgt bestimmen:
– bis 30. Tag vor Reisebeginn 20 %
– vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30 %
– 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 45 %
– 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 65 %
– 6. bis 1. Tag vor Reisebeginn / bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises.

Es bleibt dem Kunden unbenommen, nachzuweisen, dass BASIS Reisen überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als in Höhe der geforderten Pauschalen entstanden sind. Ist BASIS Reisen zur Rückerstattung des Reisepreises nach einem Rücktritt des Kunden verpflichtet, so hat sie unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt des Kunden, Rückzahlung an diesen zu leisten. Sie kann keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.

8.3 Bei Umbuchungen (Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft oder Beförderungsart), auf die der Kunde keinen rechtlichen Anspruch hat, die auf seinen Wunsch indes von BASIS Reisen bis mindestens 40 Tage vor Reiseantritt vorgenommen werden, wird ein Entgelt in Höhe von € 30,00 pro Umbuchungsvorgang fällig. Dem Kunden steht der Nachweis keines oder eines wesentlich geringeren Schadens bei BASIS Reisen frei. Umbuchungswünsche, die nach dem 40. Tag vor Reisebeginn eingehen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen in Ziffer 8.2 bei gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Ist die Umbuchung erforderlich, weil BASIS Reisen keine oder eine falsche vorvertragliche Information nach Art. 250 § 3 EGBGB gegeben hat, ist die Umbuchung kostenfrei.

8.4 Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauer-haften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt seiner eine Ersatzperson in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie BASIS Reisen nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Der Veranstalter kann dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, haften sie und der Kunde gegenüber BASIS Reisen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. BASIS Reisen darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihr tatsächlich entstanden sind. Sie hat dem Kunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt der Ersatzperson Mehrkosten entstanden sind.


9. Haftung, Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung von BASIS Reisen für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben sind.


10. Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden
10.1 Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung von BASIS Reisen oder unter der unten genannten Adresse/Telefonnummer anzuzeigen und dort um Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Die Kontaktnummer befindet sich stets in der Buchungsbestätigung. Soweit BASIS Reisen infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen. Verlangt der Kunde Abhilfe, hat BASIS Reisen den Reisemangel zu beseitigen. Sie kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. BASIS Reisen kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Kann BASIS Reisen die Beseitigung des Mangels verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat BASIS Reisen Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten.

10.2 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet BASIS Reisen innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweisgründen die schriftliche Erklärung empfohlen wird. Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe durch BASIS Reisen verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag vom Kunden gekündigt, so behält BASIS Reisen hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB bleiben unberührt. Hinsichtlich der nicht mehr zu erbringenden Reiseleistungen entfällt der Anspruch von BASIS Reisen auf den vereinbarten Reisepreis; insoweit bereits geleistete Zahlungen sind dem Kunden von BASIS Reisen zu erstatten. BASIS Reisen ist verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Beförderung des Kunden umfasst, unverzüglich für dessen Rückbeförderung zu sorgen; das hierfür eingesetzte Beförderungsmittel muss dem im Vertrag vereinbarten gleichwertig sein. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung fallen BASIS Reisen zur Last.

10.3 Der Kunde hat BASIS Reisen zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Hotelliste) nicht innerhalb der von BASIS Reisen mitgeteilten Frist erhält.

10.4 Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er BASIS Reisen auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.


11. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Formalitäten

11.1 BASIS Reisen informiert den Kunden über Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind.

11.2 Der Kunde sollte sich über sämtliche, über den in 11.1 genannten Umfang hinaus, sinnvollen Infektions- und Impfschutz, sowie über andere Prophylaxe-Maßnahmen rechtzeitig selbst informieren und ggf. ärztlichen Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken einholen. Auf allgemeine Informationen der Gesundheitsämter, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmediziner (z. B. Internetseite des Bernhard-Nocht-Institutes in Hamburg), reisemedizinischen Informationsdienste oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, wird verwiesen.


12. Datenschutz

Über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten informiert BASIS Reisen den Kunden in der Datenschutzerklärung auf der Website und in den datenschutzrechtlichen Hinweisen. BASIS Reisen hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung Ihrer Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Die Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern oder löschen zu lassen. Sofern personenbezogene Daten des Kunden auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat der Kunde das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben. Der Kunde kann unter der Adresse info@basis-reisen.de mit einer E-Mail von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder BASIS Reisen unter der unten genannten Adresse kontaktieren. Mit einer Nachricht an info@basis-reisen.de kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.


13. Sonstiges und Hinweise

13.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und BASIS Reisen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von BASIS Reisen vereinbart.

13.2 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Reiseverträge bereit, die der Kunde unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findet.

Streitbeilegung vor Verbraucherschlichtungsstelle: BASIS Reisen nimmt an einem solchen freiwilligen Streitbeilegungsverfahren nicht teil und ist auch nicht gesetzlich hierzu verpflichtet. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.

 

Reiseveranstalter:

BASIS Reisen
Treasuresofindia UG

Geschäftsführerin Theresa Moozhiyil, Langenberg 11, 21077 Hamburg
E-Mail: info@basis-reisen.de
www.basis-reisen.de

Umsatzsteuer-ID gemäß § 27 a UStG: DE305074095

 

Haftpflichtversicherung: 

ERV (Europäische Reiseversicherung AG), Rosenheimer Straße 116, 81669 München, Tel. +49 (0) 89 416600, E-Mail: contact@reiseversicherung.de
Geltungsbereich der Versicherung: weltweit.

Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Reiseveranstaltung

Auf den Reisevertrag findet deutsches Recht Anwendung, siehe Ziffer 13.1 der AGB

BASIS Reisen ist spezialisiert auf nachhaltige Reisen nach Kerala, Indien für deutschsprachige Gäste. Die Begegnung mit Landsleuten in Kombination mit sehenswerten und auch typisch südindischen Ausflugszielen plus eine Urlaubszeit, die zum Mitwirken im Resort einlädt, machen den Aufenthalt bei uns einzigartig.

In den vergangen Jahren wurden wir mehrfach ausgezeichnet, u.a. mit 3 Goldenen Palmen der Geo Saison für Ayurveda- und Familienreisen, dem  ToDo!-Award für sozial verantwortungsvollen Tourismus und wir erzielten den 1. Platz bei dem Go Asia Award für "Indien for Family".

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